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   BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05   

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BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05 (https://dejure.org/2007,4581)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2007 - IX ZB 201/05 (https://dejure.org/2007,4581)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05 (https://dejure.org/2007,4581)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters nebst Auslagen; Bemessung von Zuschlägen auf die Insolvenzverwaltervergütung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 1
    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2007, 370
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 277/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 1. März 2007 (IX ZB 277/05, z.V.b.) ausgesprochen, dass es nicht Sache des Rechtsbeschwerdegerichts sein kann, für die Bemessung von Zuschlägen auf die Insolvenzverwaltervergütung "Faustregel-Tabellen" aufzustellen.

    Die Bemessung vorzunehmender Zu- oder Abschläge ist die nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu erfüllende Aufgabe des Tatrichters und grundsätzlich von ihm zu verantworten (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 m. Anm. Nowak; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41; v. 1. März 2007 - IX ZB 277/05, z.V.b.).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05
    Die Bemessung vorzunehmender Zu- oder Abschläge ist die nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu erfüllende Aufgabe des Tatrichters und grundsätzlich von ihm zu verantworten (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 m. Anm. Nowak; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41; v. 1. März 2007 - IX ZB 277/05, z.V.b.).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05
    Die Bemessung vorzunehmender Zu- oder Abschläge ist die nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu erfüllende Aufgabe des Tatrichters und grundsätzlich von ihm zu verantworten (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 m. Anm. Nowak; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41; v. 1. März 2007 - IX ZB 277/05, z.V.b.).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05
    Der Senat hat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen (BGH, Beschl. v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2006, 106 m. Anm. Nowak).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Eine Bindung an Faustregeltabellen besteht nicht (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO Rn. 7; vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZinsO 2007, 370; st. Rspr.).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    (2) Eine Bindung an Faustregeltabellen besteht nicht (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO Rn. 7; vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZinsO 2007, 370; st. Rspr.).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Eine Bindung an bestimmte "Faustregeltabellen", wie sie die Rechtsbeschwerde wohl geltend machen will, gibt es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370; vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZInsO 2008, 373 Rn. 4; vom 10. Juli 2008 - IX ZB 152/07, ZInsO 2008, 854 Rn. 6; vom 6. Mai 2010, aaO, Rn. 3).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Dass das Beschwerdegericht bei der Festsetzung der Vergütung "Faustregeltabellen" außer Acht gelassen habe, lässt die Rechtsbeschwerde nicht als zulässig erscheinen; nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind solche Tabellen nicht maßgeblich (BGH, Beschl. v. 1. März 2007 - IX ZB 277/05, n.v.; v. 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370).
  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 12/07

    Voraussetzungen einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelvergütung des

    Bei der Gesamtwürdigung der festgestellten Umstände des Einzelfalls ist dem Tatrichter deshalb ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (Senat, Beschl. v. 11. Oktober 2007, V ZB 1/07, zur Veröffentlichung bestimmt; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, aaO, § 17 ZwVwV Rdn.9 ff.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002, IX ZB 31/02, NJW 2002, 2945, 2946; Beschl. v. 22. März 2007, IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370 zur Insolvenzverwaltervergütung).
  • BGH, 15.03.2018 - V ZB 149/17

    Bemessung der angemessenen Vergütung durch Gesamtwürdigung des Tatrichters

    Dies ist Aufgabe des Tatrichters und allein von ihm zu verantworten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 3 - zur Insolvenzverwaltervergütung).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

    Ob die Voraussetzungen für einen Zuschlag vorliegen, ist vom Tatrichter unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006, aaO Rn. 44; v. 1. März 2007 - IX ZB 277/05, Rn. 7; v. 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 3; v. 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 10).
  • LG Aurich, 29.10.2013 - 4 O 206/10

    Beschwerde der Insolvenzgläubiger gegen Insolvenzverwaltervergütung: Verwirkung;

    Maßgebend für den gesamten Zuschlag ist eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung mit nachvollziehbarer Begründung (vgl. BGH, Beschl. v. 11.05.2006, Az. IX ZB 249/04, Fundstelle juris; BGH, Beschl. v. 22.03.07, Az. IX ZB 201/05, Fundstelle juris).

    Die Bewertung der Tatsachen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage und die Bewertung der Zuschläge ist Aufgabe des Tatrichters, mithin des Beschwerdegerichts und von ihm zu verantworten und nicht des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2007, Az. IX ZB 201/05, Fundstelle juris).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 55/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei langer Verfahrensdauer, Übertragung der

    Die Bemessung des Zuschlags im Einzelfall ist Aufgabe tatrichterlicher Würdigung (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41; v. 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Es ist nicht Sache des Rechtsbeschwerdegerichts, für die Zuschläge aus Anlass von Unternehmensfortführungen nach den Umständen der Einzelfälle "Faustregel-Tabellen" aufzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 2007 - IX ZB 277/05 n.v.; v. 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 3).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 42/07

    Bemessung der Vergütung des Sequesters bei Vorhandensein zahlreicher mit Aus- und

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 123/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag wegen überlanger Verfahrensdauer

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZB 245/07

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde von nicht grundsätzlicher Bedeutung

  • AG Bochum, 22.09.2017 - 80 IN 408/15
  • LG Kassel, 07.04.2008 - 3 T 680/07

    Vergütungsanspruch des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters bei

  • LG Lübeck, 04.09.2007 - 7 T 338/07

    Höhe einer Vergütung des Insolvenzverwalters in einem Insolvenzverfahren wegen

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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05   

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BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05 (https://dejure.org/2007,7880)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - IX ZB 278/05 (https://dejure.org/2007,7880)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - IX ZB 278/05 (https://dejure.org/2007,7880)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Zuschlags für den vorläufigen Insolvenzverwalter; Erheblichkeit der Weiterführung des Unternehmens; Maßgeblichkeit des Arbeitsaufwandes des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Zeit der tatsächlichen Unternehmensfortführung während seiner Amtszeit für die ...

  • Judicialis

    InsVV § 2 Abs. 1; ; InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. b; ; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 5 n.F.; ; InsVV § 19 Abs. 2; ; HGB § 267

  • rechtsportal.de

    InsVV § 3 Abs. 1 lit. b
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Unternehmensfortführung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2007, 370
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist vom Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Verwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206).

    Der Verordnungsgeber hat die Vergütungsregelung insbesondere im Interesse der Rechtssicherheit, leichterer Handhabbarkeit und Entlastung der Gerichte so ausgestaltet, dass sich die Vergütung nach einer festzustellenden Bemessungsgrundlage bemisst (vgl. BGHZ 157, 282, 287).

    Eine Vergütungsbemessung nach dem Arbeits- und Kostenaufwand im Einzelfall und eine Berechnung nach Stundensätzen kommt danach nicht in Betracht (vgl. BGHZ 157, 282, 301).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Eine solche läge nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung eine Rechtsfrage anders beantwortet hätte, als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufgestellt hätte, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154, 288, 293; BGH, Beschl. v. 24. September 2002 - VI ZB 26/02, DAR 2003, 64).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist vom Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Verwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Senats, wonach die Befassung mit fremden Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, sondern nur - bei einer Befassung in erheblichem Umfang - einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625; vgl. auch BGHZ 165, 266; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZIP 2006, 1403, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Senats, wonach die Befassung mit fremden Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, sondern nur - bei einer Befassung in erheblichem Umfang - einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625; vgl. auch BGHZ 165, 266; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZIP 2006, 1403, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Senats, wonach die Befassung mit fremden Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, sondern nur - bei einer Befassung in erheblichem Umfang - einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625; vgl. auch BGHZ 165, 266; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZIP 2006, 1403, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist vom Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Verwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05

    Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Ob § 19 Abs. 2 InsVV in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung Rückwirkung auch für den vorliegenden Fall entfaltet, auf den schon die Erste Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) keine Anwendung fand, weil das Insolvenzverfahren vor dem 1. Januar 2004 eröffnet worden war (§ 19 InsVV in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung; vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, ZIP 2006, 2228) kann dahinstehen.
  • BGH, 24.09.2002 - VI ZB 26/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Eine solche läge nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung eine Rechtsfrage anders beantwortet hätte, als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufgestellt hätte, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154, 288, 293; BGH, Beschl. v. 24. September 2002 - VI ZB 26/02, DAR 2003, 64).
  • LG Dresden, 01.09.2005 - 5 T 1186/02

    Vergütungszuschlag i. H. v. 50 % auch bei nur kurzfristiger Fortführung eines

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
    Die Rechtsbeschwerde meint, das Erfordernis der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erfordere die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, weil das Landgericht Dresden in einem vergleichbaren Fall (ZIP 2005, 1745 ff) eine Gesamtvergütung von 125, 25 % der Regelvergütung festgesetzt habe.
  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20

    Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass

    Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05).

    Der darin vorgenommene Vergleich mit Stundensätzen ist, wie der Senat bereits entschieden hat, kein geeignetes Kriterium für die Bemessung der Höhe des Vergütungssatzes (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 11 mwN).

    Eine Vergütungsbemessung nach dem Arbeits- und Kostenaufwand im Einzelfall und eine Berechnung nach Stundensätzen kommt danach nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004, aaO S. 301, vom 1. März 2007, aaO).

  • BGH, 17.10.2019 - IX ZB 5/18

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters i.R.d. Änderung der

    aa) Der Senat hat § 3 InsVV stets entsprechend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter angewandt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585, 587; vom 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008 Rn. 7; vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 7; vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18, WM 2019, 1890 Rn. 22; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 18 ff).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 181/06

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Übergehen von

    a) Das Beschwerdegericht ist nicht von dem Grundsatz der Senatsrechtsprechung abgewichen, die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters aus sich selbst heraus zu bewerten, so dass es für die Bemessung seiner Vergütung nicht auf Umstände ankommt, die sich erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, WM 2006, 530, 534 unter 3., in BGHZ 165, 266 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, NZI 2006, 235, 236; v. 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370, 371 Rn. 5).
  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

    Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält dann gerade keine nach seinem Arbeitsaufwand, sondern eine nach dem Vermögenswert zu bemessende Vergütung (vgl. auch BGH-Beschluss vom 01.03.2007 IX ZB 278/05, ZinsO 2007, 370).
  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Nicht auskömmliche Vergütung nach Abschlag wegen

    Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewandten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat jedoch nicht stattzufinden (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 11 mwN).
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